Sollte ein gemeinnütziges Unternehmen am Ende des Wirtschaftsjahres die berühmte „schwarze Null“ stehen haben, sprich keinen Überschuss verzeichnen dürfen?
Antwort: Es kommt auf den Einzelfall an – lt. Vereinsgesetz darf ein Verein „nicht auf Gewinn gerichtet sein“.
Nach Auslegung darf er jedoch nur„nicht auf Gewinn berechnet sein“– was ein großer Unterschied ist.
Bei Fragen des Jahresüberschusses kann ich Sie gerne beraten.