Wichtiger denn je ist an folgendes zu erinnern:
Artikel 2 Staatsgrundgesetz 1867: Vor dem Gesetze sind alle Staatsbürger gleich.
Artikel 7 Bundesverfassungsgesetz: Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich.
Eingriffe sind nur möglich, wenn diese geeignet, erforderlich & angemessen sind.