Ab Februar 2022 kann man für das 4. Quartal 2021 beispielsweise Einnahmenausfälle, Fixkosten oder Struktursicherungsbeiträge über den NPO-Unterstützungsfond abrechnen. Bei der Abwicklung (u.a. Antragsstellung) kann ich Sie gerne unterstützen, Sie können mich dazu gerne kontaktieren.