Ab einer gewissen Größenordnung muss die gGmbH einen verpflichtenden (obligatorischen) Aufsichtsrat installieren.
Doch nicht jeder ist geeignet für die Rolle des Aufsichtsrates – man muss vorsichtig sein.
Der Aufsichtsrat sollte von allen Interessensgruppen (Stakeholdern) besetzt sein.
Ich kann Sie bei der Installation des gGmbH-Aufsichtsrates gerne unterstützen und lasse mein Praxiswissen aus der eigenen Aufsichtsratstätigkeit gerne einfließen.