Auch gemeinnützige Unternehmen können für ihre Mitarbeiter die Covid19-Kurzarbeit beantragen.
Hingegen sind Hilfsmaßnahmen, wie der „Härtefallfond“ nicht möglich, da Vereinsfunktionäre nicht als Selbständige auftreten dürfen, dies würde einer Gewinnausschüttung gleich kommen, was gegen das Vereinsgesetz verstoßen würde.
Ich kann Sie umfassend über die Covid19-Kurzarbeit beraten und begleite Sie im gesamten Prozess.