Installation eines fakultativen Aufsichtsrates bei einem Verein

Bei einem Verein besteht die Möglichkeit, freiwillig einen Aufsichtsrat zu installieren.

Dadurch unterscheidet sich der Verein deutlich von der GmbH, bei welcher ab einer gewissen Größenordnung ein Aufsichtsrat zwingend zu installieren ist.

Ob ein Aufsichtsrat bei einem Verein sinnvoll ist oder nicht, muss nach individuellen Gesichtspunkten entschieden werden.

Ein fakultativer Aufsichtsrat kann zwar etwaige Fehler der Vereinsgeschäftsführung aufdecken, jedoch kann sich dieser auch zu einem bürokratisches Organ entwickeln, welches dauerhaft nicht unbedingt erforderlich ist.

 

Gerne berate ich Sie in puncto Aufsichtsrat in Ihrem gemeinnützigen Unternehmen.