Rechnungsprüfer sind etwas spezifisches für den Verein – doch was muss man bei deren Auswahl beachten? Rechnungsprüfer fungieren, zusammen mit dem Vorstand, im sogenannten „Vier-Augen-Prinzip“.
Sie sind, praktisch gesehen, das Aufsichtsorgan über die Vereinsbuchführung. (jedoch kein Aufsichtsrat kraft Gesetzes)
Die Rechnungsprüfer sollten also gewisse Risiken erkennen können, falls der Verein gefährdet wäre.
Neben rechtlichen Grundlagen, gibt es auch einige wichtige praktische Fragestellungen, wenn man Rechnungsprüfer auswählt.
Ich kann Sie dabei gerne unterstützen.