Stolperfalle bei der Bemessungsgrundlage für Grunderwerbssteuer & gerichtl. Eintragungsgebühr

Bei Immobilienkäufen, hier ist ein Notar eingebunden, ist bei der Bemessungsgrundlage für Grunderwerbssteuer & gerichtl. Eintragungsgebühr

Vorsicht geboten: Grundlage ist der Kaufpreis zzgl. der Bruttokosten für den Notar – so der Verwaltungsgerichtshof in einer Entscheidung aus dem Jahr 2022.

Hier können schnell höhere Kosten für steuerliche Abgaben entstehen, welche event. nicht budgetiert wurden.

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